Die ausgerüstete Kreatur hat Flugfähigkeit und Abwehr {4}. (Immer wenn die ausgerüstete Kreatur das Ziel eines Zauberspruchs oder einer Fähigkeit wird, den bzw. die ein Gegner kontrolliert, neutralisiere ihn bzw. sie, es sei denn, jener Spieler bezahlt {4}.) Ausrüsten {1}